Ergotherapie wird im Regelfall von Ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer behandelnden Ärztin verordnet. Bei gesetzlich versicherten Klienten/Klientinnen ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungsplicht von 10 % der Behandlungskosten sowie 10,00 € Verordnungsgebühr. Dieser Betrag wird ohne Abzüge an die Krankenkasse weitergeleitet. Dies schließt von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Klienten/Klientinnen aus. Privat – und BG – Patiententen/Patientinnen sind von dieser Regelung ebenfalls nicht betroffen.
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne auch zu den Kosten. Wir sagen Ihnen, welche Leistungen Sie auf Rezept bekommen können, für welche Maßnahmen Sie mit Zuschüssen von der Krankenkasse rechnen können oder was Sie selbst zahlen müssen.
